1. Von Windenergieanlagen gehen Gefahren für unsere Gesundheit aus.
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Die Rotoren des Windrads verursachen Lärm, Schattenwurf bei Sonneneinstrahlung, Lichtreflexe (den sogenannten Discoeffekt) und Infraschall. Infraschall können viele Menschen nicht hören (er liegt unter 20 Hz), durch das autonome Nervensystem allerdings spüren. In diesem Zusammenhang wird von Schlafproblemen berichtet, andere Beschwerden äußern sich in Müdigkeit, Benommenheit, Apathie, Depressionen, Konzentrationseinbußen und Herzprobleme. Auch Migräne, Angstgefühle, Übelkeit, Hörminderung, Tinitus und Schwindel wurden in diesem Zusammenhang schon benannt. Über einen Diagnoseschlüssel „Infraschall“ erkennen die Krankenkassen inzwischen die Beschwerden als Krankheitsbild an (T75.2 (ICD-10-GM2010)).
Zusätzlich erzeugt eine 4 MW Anlage im Jahr ca. 180 kg hochgiftigen, lungengängigen Feinstaub (krebserregend), allein durch den Verschleiß der Rotorblätter. Daneben können der Wertverlust der eigenen Immobilie und der Blick auf eine verstellte Landschaft psychisch ”krank machen”. Wer gewährleistet anhand von Studien, dass Windräder gesundheitlich unbedenklich sind? Wer haftet für auftretende gesundheitliche Schäden?
2. Windenergieanlagen beeinflussen unser Wetter, verursachen künstliche Trockenheit und Dürren.
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Hinter allen Windrädern entstehen Wirbelschleppen, die bis zu 70 Kilometer Bestand haben können. Durch die vertikale Durchmischung der Luft wird feuchte Luft aus den bodennahen Schichten in höhere transportiert. Dies führt im Lee der Anlagen zu künstlicher Trockenheit (fehlende Taubildung), weiter entfernt zu verstärktem Abregnen.
(https://uni-tuebingen.de/newsfullview-landingpage/article/windparks-erzeugen-langewirbelschleppen)
Die Windparks rund um den Harz könnten somit für die Trockenheit, Überschwemmungen und das Fichtensterben der letzten Jahre mitverantwortlich sein. Studien belegen, dass es in der Umgebung von Windkraft-Anlagen 10-15% weniger Niederschlag gibt, insgesamt eine höhere Temperatur entsteht und folglich das Risiko von Dürren steigt. (britische Studie, kompemdium vernunftkraft).
3. Windenergieanlagen zerstören unsere Wälder und unsere Kulturlandschaften.
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Zum Bau eines Windparks gehören immer auch Baustraßen für Schwerlasttransporter, der Ausbau von Straßen im Allgemeinen und riesige Stromtrassen sowie der Bau von Umspannwerken. Pro Anlage werden bis zu 3 Hektar Wald dauerhaft vernichtet und 3.800 Tonnen Stahlbeton in der Erde versenkt.
Dies in unserer Harzer Natur (zer)stört wichtige Waldfunktionen, zerschneidet das Ökosystem, verändert das Waldklima und beeinflusst massiv das Leben von Kleinstlebewesen und Pflanzen. Es stört und vergrämt Tiere, verdichtet und versiegelt nachhaltig Böden und trocknet sie durch Luftverwirbelung zusätzlich aus.
Dem Ökosystem Wald wird die Fähigkeit genommen, sich durch ein möglichst geschlossenes Kronendach gegen Austrocknung, Hitze- und Sturmschäden zu schützen. Somit sind auch die Auswirkungen auf Tourismus und Naturerlebniswert katastrophal.
4. Jedes Jahr wird eine unvorstellbar große Anzahl an Flugtieren durch Windenergieanlagen getötet oder verletzt, einige Arten sind dadurch in ihrem Bestand gefährdet.
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Man muß davon ausgehen, daß die allein für Deutschland geschätzten Opferzahlen (derzeit bei 1.200 Tonnen Insekten, 1,4 Millionen Vögel, 250.000 Fledermäuse) wesentlich höher sind, da die getöteten Tiere meist schneller von Aasfressern beseitigt als vom Menschen gefunden werden.
(siehe Studie von J. Bellebaum und Mitarbeiter, veröfentlicht im Journal of nature conservaton am 15.06.2013)
Neben Drosseln, Störchen und Kranichen finden besonders Greifvögel an Windrädern den Tod. Laut einer PROGRESS-Studie von 2016 zeigen letztere allgemein kein Ausweichverhalten gegenüber Windenergieanlagen. Das „hauseigene“ Radar von Fledermäusen verhindert zwar oft eine Kollision, doch durch den entstehenden Unterdruck an der Rückseite der Rotorblätter platzen ihre Lungen und andere Organe (genannt: Barotrauma). Da die Weibchen überwiegend nur ein Junges im Jahr gebären, ist dies durchaus artgefährdend.
(NABU Rechtsgutachten bzgl . Artenschutz https://www.nabu.de/news/2023/04/33245.html)
Windparks, die zu nah an Brutplätzen und Beutegründen errichtet werden, gefährden die Bestände in höchstem Maße, da dort das Kollisionsrisko stark ansteigt! Da nützt es auch nichts, dass der Gesetzgeber die zu berücksichtigenden „gefährdeten Arten“ einfach herunterreduziert hat. Viele Arten, die vorher noch schützenswert waren sind (im Interesse des schnellen Ausbaus) aus der Aufzählung nun herausgefallen. Werden unsere Enkel das verstehen?
(siehe Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, https://www.izwberlin.de/de/pressemitteilung/an-windkraftanlagen-sterben-insbesondere-junge-und-weiblichefledermaeuse.html)
5. Windenergieanlagen können keine bedarfsbezogene Stromversorgung leisten und somit auch keinen Beitrag zur Energie-Unabhängigkeit, der Verbraucher bekommt durch Windenergie keinen günstigeren Strom, im Gegenteil …
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Wind- und Sonnenenergie werden aufgrund der Wetterschwankungen nie die stabilen Netze ermöglichen, die in unserem Industriestaat eine zwingende Voraussetzung sind.
Weht starker Wind, erzeugen die Anlagen zu viel Energie. Dann droht eine Überlastung des Netzes, da es noch keine großtechnischen Speichermöglichkeiten gibt. Das heißt, die WEA werden so in den Wind gedreht, dass sie still stehen. Weht kein Wind, wird keine Energie erzeugt. Konventionelle Gas- oder Kohlekraftwerke springen in beiden Fällen ein, um die stabile Stromversorgung deutscher Netze zu gewährleisten. Wir bleiben also abhängig von fossilen inländischen Energien oder zugekaufter Atomenergie aus dem Ausland. Wollen wir dafür unsere Natur opfern?
Übrigens bekommen die WEA- Betreiber alle den höchsten Preis, der an diesem Tag an der gesamten Strombörse – egal für welche Stromart – als höchstes erzielt wurde, also die maximale Vergütung auch für nicht produzierten Strom.
(https://www.next-kraftwerke.de/wissen/merit-order#kritik-am-merit-order-modell)
Der Verbraucher bekommt durch Windenergie keinen günstigeren Strom. An der Strombörse herrscht das sogenannte Merit-Order-Prinzip. Dieses bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Es werden so lange Kraftwerke hinzugezogen, bis die Nachfrage gedeckt ist. Den Preis bestimmt dabei das letzte – und somit das teuerste aktive – Kraftwerk. Alle anderen Stromerzeuger bekommen so viel, wie die Stromproduktion dieses Kraftwerks kostet. Wer Strom günstig erzeugt, macht also sehr hohe Gewinne.
Das teuerste Kraftwerk ist häufig ein Gaskraftwerk und damit wirken sich die enorm gestiegenen Gaspreise auch auf den Strompreis aus.
(https://www.deutschlandfunk.de/strompreis-strommarkt-erneuerbare-stromboerse-100.html)
Die weggefallene EEG-Förderung wird jetzt durch den Energie- und Klimafonds (Sondervermögen des Bundes) finanziert (Steuergelder). Es profitieren also in erster Linie Betreiber, Projektierer, oft im Ausland sitzende WKA-Hersteller und Banken von Windparks. Es geht vorrangig immer um ökonomische Belange!
(siehe auch https://www.deutschlandfunkkultur.de/nordex-energy-windkraftanlagen-rotorblaetterausland-100.html)
6. Windenergieanlagen senken den Wert unserer Immobilien. Mit Wirkung vom 1.Februar 2023 muss der Abstand von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zu einer Wohnanlage nur noch die zweifache Höhe der Windenergieanlage betragen (§ 249 des BauGB).
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Mit Wirkung vom 1. Februar 2023 wurde der § 249 des Baugesetzbuches (BauGB) durch Absatz 10 ergänzt. Demnach muss der Abstand von der Mitte des Mastfußes bis zu einer Wohnanlage nur noch die zweifache Höhe der Windenergieanlage betragen. Das bedeutet: 239 Meter hohe Windkraftanlagen müssen nur noch einen Mindestabstand von 478 Metern zu Wohngebieten wahren! (In den einzelnen Bundesländern gelten verschiedene Abstände.) Wie hoch wird der Wertverlust Ihrer Immobilie sein; 10%, 20% oder 30%?
7. Bau und Entsorgung von Windenergieanlagen sind weder klimaschonend noch
umweltfreundlich.
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Laut Bundesumweltamt gibt es zu wenig Kapazitäten, um die faserverstärkten Kunststoffe der Flügel zu recyceln. Bei unsachgemäßem Rückbau drohen Risiken für Mensch und Umwelt durch die sogenannten „fiesen Fasern“, auch das Entweichen des Treibhausgases SF6 ist ein Problem. Bislang besteht in Deutschland eine einzige Verwertungsanlage für GFK/CFK-Abfälle (Stand 2019), und das bei prognostizierten 70.000 Tonnen zu recycelnden Rotorblättern ab 2024 , dies ist ein Problem (Auskunft Bundestag vom 18.04.2023).
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Fabian Gramling sagte der Morgenpost: „Die Ampel schafft mit den Windrädern von heute das Problem von morgen.“ Die Regierung müsse dringend die nachhaltige Beseitigung und Wiederverwertung mitdenken, sonst drohe Deutschland „in einer Abfallflut zu ersticken“.
Teilweise werden die Flügel auch einfach in der Wüste vergraben. Die Stahlbetonfundamente mit Außenmaßen von bis zu 500 Quadratmetern bleiben nach Abbau des Windrades meist im Boden, obwohl es in den Verordnungen anders vorgeschrieben ist. Diese wiegen bei mittleren Anlagen 3.800 Tonnen, das entspricht rund 3.000 PKW. Das Gesamtgewicht einer WKA kann so schnell stattliche 7.000 Tonnen betragen. Wer die Kosten dafür trägt, ist zudem oftmals nach 20 Jahren nicht mehr eindeutig feststellbar durch z.B. Insolvenzen.
8. Durch Windenergieanlagen werden auch in anderen Teilen der Erde große Umweltschäden verursacht.
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Ecuador exportiert 75% des weltweit in Windrädern verbauten Balsaholzes. Dafür werden riesige Flächen Regenwald abgeholzt, mit gravierenden Folgen für Ökosystem, Tiere und indigene Bevölkerung. Balsaholz ist sehr leicht und strapazierfähig und findet deshalb im Kern vieler Rotorblätter sein Ende. Die Abholzung der Bäume steigt analog zum weltweiten Ausbau der Windenergie!
Die in WEA verbauten Stoffe Neodym, Kobalt und Lithium werden in chinesischen und afrikanischen Minen unter katastrophalen Bedingungen abgebaut. Dabei entstehen giftige Abfallprodukte, die Fauna, Flora, Grundwasser und ganze Landstriche verseuchen, Anwohner erkranken teilweise schwer. Lebensgrundlagen werden vernichtet, damit hier die vielgepriesene grüne Energiewende erreicht wird.
Zusätzlich haben die heutigen großen Windräder einen enormen Ölverbrauch (200-1.400 Tonnen Öl pro Jahr). Wo geht dieses Öl hin? Im Extremfall werden durch Havarien große Bereiche der Umgebung bzw. des Meeres bei Offshore-Anlagen verseucht.
Sofern WEA im Harz gebaut werden, unterstützt dies die weltweite Umweltzerstörung und Ausbeutung im Namen der Energiewende!
(siehe https://www.deutschlandfunk.de/rohstoffe-energiewende-recycling-umwelt-ressourcen-100.html)
9. Windenergieanlagen können in Brand geraten und Havarien durch Öllecks sowie
zerbrechende Bauteile sind keine Seltenheit.
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Technische Defekte, Materialermüdung, überhitzte Getriebe, Blitzeinschläge – die Ursachen sind vielfältig. Je mehr Anlagen in Deutschland gebaut werden, umso öfter kommen diese Katastrophen vor. Aufgrund der enormen Höhe sind Brände an Windrädern meist unlöschbar. Es wird daher versucht diese WKA´s über Stunden ausbrennen zu lassen. Dabei werden Stoffe in der Luft verteilt, die schädlicher als Asbestfasern sind und die Lungen beträchtlich schädigen (Krebsgefahr). Auch Funkenflug und herabstürzende brennende Trümmerteile, die durchaus vom „Brennpunkt“ weiter entfernt aufschlagen können, bergen eine Gefahr für die Umwelt, besonders, wenn sich das Windrad noch dreht. Sperrzonen von 500 bis 1000 Metern sind dann empfohlen.
Was, wenn so etwas in ohnehin brandgefährdeten trockenen Harzgebieten, an frequentierten Straßen, Wanderwegen oder knapp 500 Meter neben Ihrem Wohnhaus passiert?
Windräder können auch Öl verlieren. Eine Anlage mit fünf Megawatt Leistung braucht alleine für das Getriebe 1000 Liter, hinzu kommen noch einmal bis zu 500 Liter für die Hydraulik bei Großanlagen. Bei einer Havarie wird der umliegende Boden in riesigem Ausmaße verseucht. Wer dafür haftet bzw. den Schaden behebt, ist dann oft Bestandteil langer Gerichtsprozesse!
Hochwasserschutz und Trinkwasservorräte von 1,2 Millionen Menschen werden so zusätzlich gefährdet.
10. Eigentümer und Pächter der zukünftigen Anlagenflächen bekommen eine große Summe Geld (bis zu 120.000 Euro, Gemeinden bis zu 30.000 Euro jährlich).
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Natürlich ist die Versuchung groß, gerade, wenn die Kassen leer sind. 30.000 Euro soll eine Gemeinde laut „Volksstimme“-Artikel vom 08.03.23 pro Jahr für den Bau einer WEA bekommen. Auch Eigentümer und Pächter der zukünftigen Anlagenflächen bekommen eine große Summe Geld (bis zu 120.000 Euro jährlich). Und geht es nach der Politik, soll durch Bürgerbeteiligung Akzeptanz geschaffen werden. Wer bereit ist, rund um die Uhr ein Windrad vor der Haustür und somit einen riesigen Wertverlust seines Hauses zu akzeptieren, kann vielleicht Strom zu Sonderkonditionen beziehen. Doch wie hoch werden diese sein? Und wiegen Sie alle Nachteile und Schädigungen der Windenergie auf? Sind die wenigen, die am Ende einen Reibach machen, es wert, daß man unsere Heimat, unsere Natur mit Tier- und Pflanzenwelt in so erheblichem Maße schädigt und zerstört? Werden unsere Kinder und Enkelkinder das verstehen können? Oder werden sie fragen, warum habt ihr das zugelassen?
Es gibt Alternativen zu diesen INDUSTRIEANLAGEN!
Der Blick dafür muss offen sein!
Es ist notwendig, den Druck und die Eile aus der Situation herauszunehmen, um ein tatsächlich funktionierendes gesamtheitliches Energiekonzept für den gesamten Landkreis Harz zu erarbeiten.
WIR DÜRFEN DIESEN WICHTIGEN SCHRITT ZUR „ECHTEN“ ENERGIEWENDE NICHT ÜBERS BEIN BRECHEN! Das EEG 2023 verlangt die UMSTELLUNG auf ERNEUERBARE ENERGIEN, NICHT (NUR) aufWINDENERGIE!
(Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) § Ziel des Gesetzes (1) Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.)